Unter der Rubrik “Handel und Gewerbe im Lützow-Viertel” hat Prof. Dr. Paul Enck in unserem Archivspiegel sieben einzelne Unternehmen vorgestellt, die sich ab 1830 im Lützow-Viertel niedergelassen haben. Ab heute startet eine neue Serie unter der Rubrik „Jüdische Gewerbebetriebe im Lützow-Viertel“. Die Langversion der Geschichte können Sie im Kiez-Blog mittendran – Nachrichten für Tiergarten-Süd lesen.
Familie Heymann
Die Herkunft der Familie Heymann bleibt trotz intensiven Suchens weitgehend im Dunkeln, aus vielerlei Gründen. Aus der Sterbeurkunde des Hermann Heymann wissen wir, dass er in Rogasen (nach 1815 in der preußischen Provinz Posen; heute: Rogoszno, Polen) geboren wurde, und dass auch seine Frau aus diesem kleinen Ort 30 km nördlich der Stadt Posen stammte. Hermann Heymann muss spätestens zu der Zeit, als er volljährig wurde, also um 1882 Rogasen in Richtung Berlin verlassen haben – vielleicht war seine Familie auch schon vorher aus der preußischen Provinz Posen nach Brandenburg gezogen, einem allgemeinen Trend folgend. Hermann Heymann und seine Frau Rosalie haben vermutlich in Rogasen geheiratet (in Berlin auf jeden Fall nicht) und wohnten 1890 bis 1893 zunächst in der Schlegelstraße 27 in der Oranienburger Vorstadt, bevor sie (ab 1893) an die Potsdamer Straße 61 zogen. Sie bekamen zwischen 1891 und 1898 fünf Kinder: Alfred (1891 – 1915), David (1893 -1893), Frieda (1893 – 1943), Helene (1896 – 1941) und Theodor (1898 – 1971).
Firmengründung
Nach 1894 war der Hutfabrikant Heimann (später Heymann) in der Potsdamer Straße 61 nachweisbar, auch wenn er seine Firma erst am 8. Januar 1908 in das Handelsregister hatte eintragen lassen (1). Der Gewerbebetrieb war eine „Schirm- und Huthandlung“ mit einem jährlichen Einkommen und Umsatz oberhalb eines Kleingewerbes. Anlässlich der Registrierung musste Heymann einen Fragebogen (Bild 1) ausfüllen, der weitere Informationen über sein Gewerbe hergibt: Jährlicher Umsatz ca. 47.000 RM, Betriebskapital ca. 15.000 RM, Betriebsertrag 3.000 RM, Mietbedarf 4.700 RM für zwei Läden (ein großer, ein kleiner), zwei Verkaufsräume, Kreditbelastung 9.000 bis 10.000 RM, ca. 20 Lieferanten. Auf der Basis dieser Daten wurde der Betrieb der Steuerklasse III zugeordnet und musste 72 RM an Steuern im Jahr zahlen.

Bild 1: Fragebogen zum Gewerbe des Hermann Heymann aus der Handelsregisterakte des Landesarchivs (aus Lit. 1).
Am 1. Oktober 1926 wurde Sohn Theodor Heymann Mitinhaber und persönlich haftender Gesellschafter der Firma Hermann Heymann Hutfabrik (2), am 3. November 1927, ein Jahr vor seinem Tod, schloss Hermann Heymann einen Erbvertrag (1), in dem er die Übernahme der Firma „Hermann Heymann Hutfabrik“ an seine Erben im Falle seines Todes regelte: Den gesamten Haushalt erbe seine Ehefrau, das Geschäft solle seinem Sohn Theodor und seiner Ehefrau je zur Hälfte zufallen, seine Ehefrau und seine drei Kinder sollten den übrigen Nachlass zu je einem Viertel erhalten. Falls seine Ehefrau sich wieder verheirate, solle sein Sohn sie auszahlen, ebenso, falls sie entscheide, aus dem Geschäft auszusteigen. Falls seine Töchter die Regelung anfechten würden, sollten sie unter Anrechnung der erhaltenen Aussteuer auf den gesetzlichen Pflichtteil gesetzt werden. Der Wert des Nachlasses wurde auf 10.000 Mark geschätzt.
Hermann Heymann starb am 29. April 1928 in seiner Wohnung in der Potsdamer Straße 61. Mit dem Tod wurde Theodor Heymann als alleiniger Inhaber eingetragen; der Name der Firma „Hermann Heymann Hutfabrik“ blieb jedoch zunächst bestehen. Erst im April 1938 wurde die Firma umbenannt in „Theodor Heymann Herrenartikel“ (2).
Die „Arisierung“ der Firma
Es ist anzunehmen, dass die antisemitischen Maßnahmen, insbesondere der Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte und die Beschädigung der Schaufenster eine große Rolle in der Verkleinerung des Betriebes spielten. Nur wenige Monate nach Umbenennung des Unternehmens erreichte die antisemitische Gewalt mit den deutschlandweiten Novemberpogromen einen bis dahin nicht gekannten Höhepunkt, der das Ende des Hutgeschäfts bedeutete, das fast ein halbes Jahrhundert lang existiert hatte.

Bild 2: Anzeigen des „Brauner Laden `Yorck´“ im Gesamtadressenwerk der NSDAP-Geschäftsstellen (aus Lit. 4).
Wenige Tage nach dem Pogrom kam der Kaufmann Heinrich (Heinz) Barchen, der wenige Häuser weiter einen Laden für „NS-Bedarf“ hatte (Bild 2), in das zertrümmerte Hutgeschäft, um zu sehen, ob er es übernehmen und dort sein Uniformgeschäft für nationalsozialistische Organisationen weiter betreiben konnte. Am 3. Dezember 1938 wurde der Laden eröffnet, mit Waren, die für genau die Leute bestimmt waren, die die Fensterscheiben eingeschlagen hatten.
Theodor Heymann sah fast nichts von der finanziellen Transaktion, die ihn seines Geschäfts beraubte. Barchen bezahlte 3.500 RM für einen Teil des Warenlagers und 1.500 RM für die Einrichtung, aber Heymann „ging hinaus ohne einen Pfennig“, so Heymanns Rechtsanwalt. Theodor Heymann gab nach dem Krieg an, dass die nicht bezahlte Summe 18.000 RM betragen habe. Am 24. März 1939 wurde das Geschäft Theodor Heymanns im Handelsregister gelöscht. Theodor Heymann wurde gezwungen, die Privatwohnung ab Dezember 1938 aufzugeben: In einem Schreiben vom 23. November 1938 heißt es: „Herr Heymann ist dagegen verpflichtet, spätestens am 3. Dezember 1938 seine Privatwohnung in den Räumen aufzugeben“ (3). Danach verläuft sich zunächst seine Spur.
Zu diesem Zeitpunkt war eine Emigration der Juden nahezu unmöglich geworden, die meisten Länder hatten ihre Grenzen geschlossen, es wurden kaum noch Visa für eine Einreise in die USA, nach Großbritannien und andere Länder ausgestellt. Spätestens mit dem Beginn des Krieges im September 1939 galt für die meisten Länder ein Einreiseverbot, und Ausreisen aus dem deutschen Reich endeten zumeist an der Grenze oder in grenznahen Internierungslagern.
Exil in Shanghai, dann in Amerika
Wenige Monate später emigrierte Theodor Heymann nach Shanghai. Die Unterlagen der Volkszählung 1939 benennen den 19. Juli 1939 als Ausreisedatum. Die Emigration nach Shanghai war für viele Juden die letzte Möglichkeit, aus dem Deutschen Reich zu fliehen, da die mit dem Deutschen Reich verbündeten Japaner, die die Häfen Chinas kontrollierten, zu diesem Zeitpunkt keinerlei Visapflicht eingeführt hatten – Shanghai war zwar fern und fremd und hatte den schlechtesten Ruf unter den möglichen Fluchtorten, aber es genügte zur Einreise ein Pass und ein Bahn- bzw. Schiffsticket.
Auf welchem Wege und mit welchem Schiff Heymann nach Shanghai reiste, ist nicht mehr zu ermitteln, aber wir fanden den Kaufmann Theodor Heimann im Emigranten-Adressbuch Shanghais von 1939 (737/19 Broadway) (5), wenngleich genauere Informationen fehlen, z. B. womit er seinen Lebensunterhalt unter diesen schwierigen Bedingungen verdiente. Eine andere Spur wies ihn jedoch als Fotograf aus.
Über die schwierige soziale und wirtschaftliche Situation der jüdischen Flüchtlinge in China ist in den vergangenen 20 Jahren einiges publiziert worden (6). Nach dem Krieg wollten daher viele Flüchtlinge, die in Shanghai überlebt hatten, entweder zu einem geringen Teil zurück nach Deutschland, zu einem größeren nach Israel, Südamerika und Australien, und zu mehr als 50% in die USA auswandern.

Bild 3: Theodor Heymann auf der Schiffspassage-Liste der USS General W. H. Gordon (aus: Ancestry) und Foto des Schiffs (aus: Wikipedia, gemeinfrei)
Theodor Heymann, jetzt von Beruf Fotograf, stand auf der Passagierliste des Truppentransportschiffs USS General W. H. Gordon, Ankunft in San Francisco am 29. Juni 1947 (Bild 3). Von dort war er weitergereist in den Osten der Vereinigten Staaten, wo er aus Cincinnati in den Jahren nach 1950 Wiedergutmachungsanträge in Berlin gestellt hatte. Theodor Heymann starb am 20. Januar 1971 in Paramus, Bergen, New Jersey, in der Metropolregion von New York City; er blieb unverheiratet und hatte keine Nachkommen.
Fragliche Wiedergutmachung nach dem Krieg
Nach der Übernahme des Geschäftes durch Heinrich Barchen stieg der Umsatz des Uniformgeschäfts in der Potsdamer Str. von 48.000 auf 62.000 RM. Trotzdem behauptete Barchens Rechtsanwalt nach dem Krieg, dass der Kaufmann aus der politischen Entwicklung im NS keinerlei persönliche Vorteile gezogen hatte. Auffällig war Barchens Hauptverteidigung in der Wiedergutmachungssache, nämlich seine Nazi-Verbindungen nicht zu verschleiern, sondern zu betonen (3). Als Antwort auf die Anklage, dass Barchen nichts für die Reputation („good will“) des seit 46 Jahren bestehenden Geschäfts bezahlt hatte, erwiderte Barchens Beauftragter: „Die bisherige Geschäftsaufschrift Hüte und Mützen mit einem grünen Hut auf einem Transparent als Branchenzeichen wurde überstrichen. Stattdessen bekam das Geschäft das Äußere eines Braunen Ladens und die Aufschrift hieß fortan „NS Bedarf“. Lediglich auf dem Teilgebiet von Herrenwäsche und Herrenunterkleidung waren beide Geschäfte miteinander verwandt. Aber es liegt auf der Hand, dass der Charakter beider Geschäfte ein grundsätzlich anderer war. So waren z.B. bunte Oberhemden und bunte Krawatten in einem Braunen Laden nur ausgesprochene Nebenartikel. Insbesondere kann nicht davon die Rede sein, dass der „good will“ des Geschäfts des Antragstellers von dem Antragsgegner übernommen worden wäre“ (3). Der Streit im Wiedergutmachungsverfahren ging in erster Linie um die Frage, ob dies eine Geschäftsübernahme (Heymann) oder eine Geschäftsverlagerung (Barchen) war. Im September 1952 beschloss die Wiedergutmachungskammer des Landgerichts, dass Barchen an Heymann 3635 DM zu zahlen hatte, 3485 für die Übernahme des Warenlagers und 150 DM für die Ladeneinrichtung – sie entsprach damit weitgehend den Wertangaben Heymanns (3), bei einem DM:RM-Verhältnis von 1:10. Heymann und Barchen hatten zuvor diesem Vergleich zugestimmt. Barchens Geschäft wurde nach dem Krieg als normales Herrenartikelgeschäft weitergeführt und war noch im Berliner Adressbuch von 1954 zu finden, nur das „Heinz und Frieda Barchen“ jetzt keine NS-Klamotten und -Devotionalien verkauften, sondern Herren- und Damenkleidung.
Literatur
- Akte im Landesarchiv Berlin (LAB): Handelsregister A. Herrmann Heymann Hutfabrik, Akte Nr. A Rep. 342-02 Nr. 35400 (Amtsgericht Charlottenburg HRA 94940).
- Deutscher Reichsanzeiger, 31. März 1927, Seite 34 und 19. April 1938, Seite 1.
- LAB: Akte B Rep 025-02 Nr. 176/49.
- Die Deutsche Tat, Verlagsgesellschaft für das Deutsche Schrifttum, 1934, S. 286.
- Emigranten-Adressbuch für Shanghai November 1939. Digital zugänglich bei CompGen unter <https://digibib.genealogy.net>, zuletzt eingesehen am 5. Mai 2024.
- Jüdisches Museum Berlin (Hrg.): Leben im Wartesaal. Exil in Shanghai 1938-1947. Jüdischen Museum im Stadtmuseum, Berlin 1997.
Abbildungen
Bild 1. Fragebogen zur Gewerbe des Hermann Heymann (aus Lit. 1).
Bild 2. Anzeigen des „Brauner Laden `Yorck´“ im Gesamtadressenwerk der NSDAP-Geschäftsstellen (aus Lit. 4).
Bild 3. Theodor Heymann auf der Schiffspassage-Liste der USS General W. H. Gordon (aus: Ancestry) und Foto des Schiffs (aus: Wikipedia, gemeinfrei).

