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Bier, Bier und nochmal Bier – Der Bestand der Engelhardt-Brauerei ist verzeichnet

Nach zahlreichen verzeichneten Briefbögen und der Arbeit an der Bestandergänzenden Sammlung war es nun an der Zeit, die interessanten Unterlagen des Bestandes der Engelhardt-Brauerei zu verzeichnen. Der Bestand enthält vor allem Dokumente kurz vor und während der NS-Zeit sowie aus der DDR der Jahre 1983 bis 1985.

Neben den zu vermutenden Unterlagen – wie Kundenlisten, Rohstofflisten, Ausstoßzahlen und Absatzlisten – befinden sich auch Nachweise über Zwangsarbeiter und deren Eingliederung sowie der Umgang im Betrieb mit diesen. Aufschlussreich in den Akten sind überdies die durch die Bezugsscheine und entsprechenden Belege nachweisbare Rationierung sowie betriebliche Aushänge zu verpflichtenden Propagandaveranstaltungen.

Nach dem Krieg und der Überführung in das VEB Getränkekombinat finden sich im Bestand Pläne zum Schutz der Produktion sowie zur Zivilverteidigung wieder.

„Oh, eine Brauerei …, wie schön“, dachte ich mir da. Meine Beziehung zum vermeintlich größten Kulturgut der Deutschen ist gut. Ich schätze gelegentlich, aber nicht im Übermaß die Artenvielfalt und Diversität von schwarzem, auch rotem oder einem hellen Bier sehr. So bin ich auch interessiert an der Historie der einstigen weitverzweigten Brauereilandschaft Berlins.

Die Engelhardt-Brauerei zählte ab 1907 neben Schultheiß zu einer der beiden Brauerei-Großkonzerne in Berlin. Bei den vielen Fusionen und Käufen anderer Brauereiunternehmen, wie zum Beispiel der Feldschlößchen-Brauerei, die heute noch sehr populär im Sächsischen Raum ist, sollte dies nicht verwundern.

Im gesamten Bestand kann man einen Blick erhaschen, wie die interne Verwaltungsstruktur und damit einhergehenden Anweisungen und auch Abmahnungen an Mitarbeiter vor sich gingen. Besonders die Fahrer sind aus berechtigten Gründen mehrfach angehalten worden, vor und während der Arbeitszeit keinen Alkohol zu konsumieren (U3/06/11). Bekannt ist das Durchgreifen des damaligen Polizeichefs und SS-Reichsführers Heinrich Himmler im Hinblick auf „Genussgifte“, weshalb das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat geführt und geahndet wurde.

BBWA U3/06/11

In Zeiten der DDR gab es übrigens ebenfalls eine Null-Toleranz-Politik zu Alkoholfahrten jeglicher Art. In der BRD hingegen galt ab 1953 eine Höchstgrenze von 1,5 Promille, die 1973 auf 0,8 Promille herabgesetzt wurde.

Umso bemerkenswerter ist der Umstand, dass der Verkaufsschlager der Engelhardt-Brauerei nicht Bier, sondern Malzbier war. Weitere alkoholfreie Neuheiten wurden der Belegschaft mit Aushang verkündet, wie etwa die Apfel- oder Traubenschorle.

Text: Alina Edelmann

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